Kaufvertragliches


Die Wahl des Notariats kann käuferseitig erfolgen. 
Die Beurkundung sollte möglichst in Berlin stattfinden.

Gewährleistung  /  Intensivbegutachtung

Im gegenseitigen Interesse erwarten wir, dass diese Vertragsklausel nicht nur auf dem Papiere steht, sondern ernstgenommen umgesetzt wird:

"Dem Käufer wurde vor dem Kaufvertrag jede erdenkliche Prüfung der rechtlichen Verhältnisse und baulichen Beschaffenheit ermöglicht. Hinsichtlich etwaig übersehener Mängel stellt der Käufer den Verkäufer von jeglicher Gewährleistung einschließlich des Prognoserisikos für die Kosten etwaiger Rechts- und Baumängelbeseitigung frei."

Bei hinreichendem Einvernehmen betreffs der hauptsächlichen Konditionen erteilen wir Vollmachten gegenüber den Mietern und für alle Ämter aus, die kaufseitig von Interesse sein könnten.

Kaufnebenkosten

Bspw. Grunderwerbssteuer, Notariat, Negativzeugnis gehen zulasten der Käuferseite.

Grundbuchkosten für die Löschung von Lasten werden verkaufsseitens bezahlt.

Es lässt sich leider nicht vollends ausschließen, dass die Stadt Berlin von ihrem gesetzlichen Vorkaufsrecht Gebrauch macht, falls bspw. der Kaufpreis zu moderat erscheint. 

Darum kann der Kaufvertrag nur erfüllt werden, wenn die Ämter per "Negativzeugnis" erklären, das Vorkaufsrecht nicht auszuüben. 

Lasten-Nutzen-Wechsel 

Prinzipiell mit Bezahlung des Kaufpreises, aber wir können notariell auch speziellere Vereinbarungen treffen, wenn schon mit Kaufvertragstermin gewünscht ist. 

Kaufpreis-Verteilung 

Wir sind zwar im Grundbuch zu je 50% verzeichnet, wünschen jedoch im Kaufvertrag eine Regelung, die unterschiedliche Anteile am Kaufpreis berücksichttigt. 
Die Quote teilen wir rechtzeitig mit und ist  für die Käufer ohne Relevanz. 

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